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   OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10   

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https://dejure.org/2011,7280
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 6 U 41/10 (https://dejure.org/2011,7280)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • markenmagazin:recht

    Zeichenzusatz "Germany” als irreführende Herkunftsangabe

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 127 MarkenG; § 128 MarkenG
    Der Begriff "Germany” auf einer Ware wird als Hinweis auf den Produktionsort verstanden

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 MarkenG, § 128 MarkenG
    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende Herkunftsangabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der einem Wort-/Bildzeichen hinzugefügte Begriff "Germany" als Angabe über die geographische Herkunft der Ware bei Auffassung des Zeichens vom angesprochenen Verkehr als Marke; Annahme einer Marke bei Zuordnung einer bestimmten Ware zu dem betreffenden Zeichen

  • kanzlei.biz

    "Made in Germany'?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 127; MarkenG § 128
    Irreführung durch Verwendung des Zeichenzusatzes "Germany"

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Germany" als irreführende Herkunftsangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unternehmenskennzeichen oder Marke - bitte entscheiden Sie sich jetzt!

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor dem "R im Kreis"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zusatz "Germany" nicht zwingend irreführende geografische Herkunftsangabe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
    Der vom Landgericht antragsgemäß zuerkannte Unterlassungstenor ist hinreichend bestimmt, da er ausweislich des Zusatzes "wenn dies geschieht wie ..." auf das Verbot der wiedergegebenen konkreten Verletzungshandlungen (nebst kerngleichen Abwandlungen) gerichtet ist; unter diesen Umständen stellt die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens allenfalls eine unschädliche Überbestimmung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rdz. 24).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
    Die notwendigen Feststellungen zum Verständnis des angesprochenen Verkehrs konnte das Landgericht und kann auch der erkennende Senat aus eigener Sachkunde treffen, da nicht ersichtlich ist, dass die in Betracht kommenden gewerblichen Abnehmer von Akku-Schlagschraubern für die Beurteilung der fraglichen Angabe besondere Erfahrungen oder Kenntnisse einsetzen müssen (vgl. BGH GRUR 2004, 204 [richtig: GRUR 2004, 244 - d. Red.] - Marktführerschaft m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

    Die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung mit dem Begriff "markenmäßig" ist unter diesen Umständen als eine unschädliche Überbestimmung anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10; BGH GRUR 2011, 340 [BGH 10.02.2011 - I ZR 183/09] - Irische Butter, Rn. 24).

    Unter diesen Umständen hängt die Frage, ob der Verkehr in der geographischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte des Erzeugnisses oder - wie die Beklagten meinen - lediglich auf den Sitz des für die Herstellung verantwortlichen Unternehmens sehen, entscheidend davon ab, ob das Logo als Marke, d.h. als Herkunftszeichen der Messgeräte oder als Unternehmenskennzeichen, d.h. als Name des Herstellers aufgefasst wird; im ersten Fall stellt der Zusatz "Germany" eine geographische Herkunftsangabe, im zweiten Fall lediglich einen Hinweis auf den Unternehmenssitz dar (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10).

    Ein widersprüchliches Verhalten kann der Klägerin insbesondere auch nicht deshalb vorgeworfen werden, weil sie in dem Verfahren vor dem Senat 6 U 41/10, in dem sie wegen einer ähnlichen Bezeichnung von einem Mitbewerber verklagt wurde, eine Irreführungsgefahr in Abrede gestellt hat.

  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

    Gerade ein solcher die Gesellschaftsform des Unternehmens angebender Zusatz spricht aus Sicht des Verkehrs aber deutlich für die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens, welches hier lediglich besonders hervorgehoben worden ist (vgl. hierzu a. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2011 - 6 U 41/10 , WRP 2011, 1218, Rn. 13).
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